Es liegt ein obliegendes Schuldverhältnis vor:
Absolute Rechtsprechung nach Sitte und Gewohnheitsrecht (`privat´). Der Forderungsanspruch des Kreditors ist nach absoluter Recht~Sprechung mit Urkunde rechtswirksam und mit einem richterlichen Pfandrecht versichert. Ein Gegenwort wurde nicht erhoben.
Allgemeine Hinweise zur Gerichtsbarkeit: Diese dingbare Frieden~Gerichtbarkeit ist nicht konkurrierend. Sie bedeutet weder Staat, noch eine Behörde, noch eine Dienststelle und auch kein Amt innerhalb des Schriftrechts sakraler, römischer Gerichtsbarkeit, die völlig unangetastet bleibt. Hierbei handelt es sich um ein exterritoriales Frieden~Gericht nach Brauch und Sitte (`privat´), errichtet auf Urkunden mit originalem Recht~Nachweis bis 68 vor Jesus Christus nach dem römischen Geschichtsschreiber Publius Cornelius Tacitus. Zugang zum Gericht: Freie mit festgestelltem, urkundlichen Recht~Nachweis, Personen haben keinen Zutritt. Der Zweck: Friedlosigkeit mit absoluter Rechtsprechung zu beenden. Grundlagen der Rechtsprechung: Ethik. Dieses Ethik~Gericht ist jeglicher Gerichtsbarkeit der apostolischen Normenhierachie übergeordnet, steht aber ohne öffentliche Berührung davon außerhalb. Es dient allein der friedlichen Abwehr exterritorialer Ansprüche und um Schaden von allen Beteiligten abzuwehren. Die apostolische Gerichtsbarkeit und deren Verwaltung ist für Personen unentbehrlich geworden und soll auch weiterhin ihren Zweck erfüllen.
Die Recht~Durchsetzung erfolgt mit Deliktobligation. Das dingbare Frieden~Gericht ist dem Heiligen Vater am 14. August 2023 seiner Zeit mit RH~48~900~819~3DE urkundlich bekanntgegeben.